Zerzer entlastet

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Der Voruntersuchungsrichter von Bozen hat die Ermittlung wegen Wettbewerbsverzerrung gegen den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Zerzer wegen des Ankaufs von Halstüchern zum Schutz vor dem Coronavirus im Wert von 700.000 Euro eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens für Zerzer folgt einige Wochen danach auf dieselbe Entscheidung, die für den damaligen Sanitäts-Landesrat Thomas Widmann, getroffen worden war. Nun sind beide von der Anklage entlastet