Neue Wasserverordnung

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LH Kompatscher hat gestern eine Verordnung unterzeichnet, mit der er angesichts von Trockenheit und geringen Wasserabflusses alle Wassernutzenden, vor allem die Landwirtschaft, zum Wassersparen aufruft. Wer öffentliche Trinkwasserleitungen betreibt, wird dazu aufgerufen, besonders verbrauchsintensive Wasserentnahmen wie beim Befüllen von Schwimmbädern und Bewässern von Gärten  zeitlich zu staffeln beziehungsweise Turnusse vorzusehen Im Obst- und Weinbau soll angesichts der derzeit besorgniserregenden Wasserknappheit die Frostberegnung ausschließlich bei absoluter Notwendigkeit eingeschaltet werden. Künstliche Beschneiung ist untersagt. Die Forstbehörde überwacht die Einhaltung der Bestimmungen im Bereich landwirtschaftliche Bewässerung.