Gesetz zur verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel vertagt

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Das Gesetz zur verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel in der Gastronomie ist vertagt worden. Die Stellungnahme der EU Kommission zu dem Vorschlag ist noch nicht eingetroffen. Um sicher zu gehen, dass die Regelung hält wurde die Kommission vorab um eine Stellungnahme gebeten. Das Gesetz wird vor allem von den Bauernvertretern vorangetrieben. Der HGV steht ihm kritisch gegenüber. Die Gastwirte würden eine freiwillige Herkunftsbezeichnung bevorzugen.