Zweisprachigkeitsprüfung für Kandidaten mit besonderen Bedürfnissen

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Für Kandidaten mit Beeinträchtigung gilt bei der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung künftig eine eigene Regelung. Die neuen Kriterien hat die Landesregierung gestern  verabschiedet. Die Neuregelung wurde im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat und unter fachlicher Beratung vorgenommen.