Fischereigesetz in Kraft

Nachrichten

Nach 44 Jahren hat die Landesregierung im Dezember 2022 auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler ein neues Fischereigesetz auf den Weg gebracht, der Landtag hat es im Februar einstimmig genehmigt, heute  tritt es in Kraft. Anwendung findet das Gesetz in allen öffentlichen Fischwassern, deren Fischereirechte in öffentlicher oder privater Hand sind, das Gesetz greift auch in den sogenannten Fischerteichen, wo die Artenzusammensetzung genau geregelt wird. Eine große Neuerung betrifft den Bereich Bewirtschaftung der Fischwasser, sprich den Fischbesatz. Der maximal mögliche Fischbesatz erfolgte bis jetzt unabhängig von der Funktionsfähigkeit der Gewässer nach dem Gießkannenprinzip.