Energiezuschuss für nur wenige Menschen
500 Euro beträgt der einmalige Zuschuss, der Beziehenden des Beitrages für Wohnungsnebenkosten zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten ausbezahlt wird. Für das erhalten des Beitrages, muss kein eigener Antrag gestellt werden, er wird den Anspruchsberechtigten rund […]