
Die zwei Wölfe die im Obervinschgau abgeschossen werden sollen, bekommen eine Schonfrist. Das Verwaltungsgericht in Bozen hat gestern die Genehmigung zur Entnahme der Wölfe vorläufig ausgesetzt, weil mehrere Tierschutzorganisationen Rekurs eingereicht hatten. Eine Anhörung vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts ist für Freitag angesetzt. Bis zum Samstag wird dann die Präsidialverfügung erlassen, über deren Bestätigung oder Aufhebung am 9. September verhandelt wird.