Gericht fordert zweites Gutachten zu Alexander Gruber

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Im Todesfall Sigrid Gröber hat das Sachverständigengutachten dem Angeklagten Alexander Gruber eine teilweise Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Nach Alkoholkonsum verliere er die Kontrolle, sagt der Psychiater.  Das Gericht in Bozen hat jetzt ein zweites psychiatrisches Gutachten angefordert. Der 55 jährige Gruber ist wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Er soll seine Lebensgefährtin Sigrid Gröber in der Nacht des 19. Februar 2023 erst angegriffen und dann auf der Treppe seiner Dienstwohnung in Meran liegen lassen haben. Die Frau erlag kurz darauf im Spital ihren Verletzungen.