
Nach der vorsätzlichen Aussetzung der Entnahme von zwei Wölfen in Mühlbach durch das Verwaltungsgericht Bozen wird der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist. Landeshauptmann Kompatscher und Landwirtschaftslandesrat Schuler nehmen diesen Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus, weshalb eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich sei. Vorerst ist das Dekret nur ausgesetzt, die endgültige Entscheidung über den Abschuss fällt am 10. Oktober.