Bestimmungen in Bezug auf die Errichtung von Campingplätzen

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Gestern hat die Landesregierung Bestimmungen in Bezug auf die Errichtung von Campingplätzen erlassen: Damit wird festgehalten, dass fünf Prozent der gesamten Stellplätze künftig barrierefrei zugänglich sein müssen. Zudem müssen barrierefrei erreichbare Sanitäranlagen und Duschen vorgesehen sein. n Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Infrastrukturen und Mobilität sowie dem Amt für Personenverkehr hat das Amt für Menschen mit Behinderungen zudem die Richtlinien in Bezug auf Haltestellen und auf die Busdienste der öffentlichen Mobilität überarbeitet.