
Mit dem Inkrafttreten der Wohnreform 2025 ist es gemeinnützigen Trägern und Gemeinden nun möglich, nicht nur Wiedergewinnungsprojekte, sondern auch Neubauprojekte zu verwirklichen. Die genauen Richtlinien für die Beitragsgewährung hat die Landesregierung am 1. Juli genehmigt. An der Förderung gebunden ist die Auflage, dass die Wohnungen 30 Jahre lang zu einem gedeckelten Mietpreis vergeben werden oder an die anderen für das Projekt vorgesehenen Zielsetzungen gebunden sind. Auch die Eintragung der Bindung für Ansässige wurde in die Bestimmungen eingefügt. Was den Mietzins der Wohnungen anbelangt, muss dieser mindestens 5 Prozent niedriger sein als der Landesmietzins.