
In einer außerordentlichen Sitzung hat die Landesregierung gestern den Gesetzesentwurf zum Nachtragshaushalt 2025 genehmigt. Dieses enthält bereits den Überschuss aus dem Jahr 2024 sowie die neu berechneten Einnahmen und deren Aufteilung entsprechend den politischen Vorgaben und Rückmeldungen der Ressorts. Der Nachtragshaushalt stellt für das Haushaltsjahr 2025 773 Millionen Euro, für 2026 277 Millionen Euro und für 2027 296 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den 773 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt 2025 können auch wichtige Investitionen der Gemeinden, im Hochbau, im Wohnbau und im Infrastrukturbereich sowie in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bevölkerungsschutz finanziert werden.“ Nach der Genehmigung der Rechnungslegung durch den Rechnungshof Anfang Juli wird der Gesetzentwurf an die zuständige Gesetzgebungskommission übermittelt. Die Verabschiedung durch den Landtag wird Ende Juli erwartet.