Die Haftstrafe des Unfalllenkers von Luttach, ist rechtskräftig

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Die Haftstrafe des Unfalllenkers von Luttach, Stefan Lechner ist rechtskräftig. Das Strafmaß wurde von 7 auf 5 Jahre und 10 Monate gesenkt, weil er keine Berufung eingelegt hat. Lechner muss die Strafe antreten. Insgesamt hat er bereits rund ein halbes Jahr seiner Haftstrafe teils hinter Gittern, teils im Hausarrest abgesessen. Lechner hatte ein verkürztes Verfahren gewählt, das eine automatische Strafmaßreduzierung von einem Drittel vorsieht.