
Der Verteidiger von Luis Durnwalder, Gerhard Brandstätter hat Einspruch gegen die Zustellung eines Dekrets zur Landung zum Hauptverfahren für den ehemaligen Landeshauptmann erhoben, mit der Begründung, dass dieses in deutscher Sprache abgefasst sei. Mit anderen Worten: Der Anwalt und der Angeklagte, die bekanntlich beide deutscher Muttersprache sind, beantragen die Aufhebung des Rechtsakts und seine Ersetzung durch ein Dekret in italienischer Sprache, das heißt in der Sprache, die sie zuvor als Prozesssprache gewählt hatten. Richterin Giulia Rossi behielt sich vor, bei der nächsten Anhörung am 13. November zu entscheiden, ob diesem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, müsste das Verfahren mit einem neuen Richter wieder aufgenommen werden, was zu einer Verzögerung von mehreren Monaten führen würde. Der Fall bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung: Durnwalder hatte nach einer Verurteilung durch den Rechnungshof eine Ratenzahlung in Höhe von 27.000 Euro als Schadensersatz gefordert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte Durnwalder kein Recht, eine Ratenzahlung zu verlangen