Durchführungsverordnung zu Energiebonus

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Heute legt Landesrat Peter Brunner der Landesregierung die entsprechende Durchführungsverordnung zum Energiebonus im landwirtschaftlichen Grün vor. Der Energiebonus gilt künftig für alle Wohngebäude, die im September 2007 bestanden haben. Mit der Verordnung werden in Südtirol auch Wintergärten mit mindestens 9 und maximal 30 Quadratmetern Größe wieder zugelassen.