Mit dem neuen Schuljahr wird erstmals auch die Gemeinde eingespannt, um gegen unentschuldigte lange Absenzen vorzugehen. Die Direktoren sind verpflichtet, jene Schüler zu ermitteln, die innerhalb von 3 Monaten mehr als 15 Tage ohne gerechtfertigten Grund fehlen. Dann wird dies der Gemeinde übermittelt. Der BM muss dann die Eltern auffordern, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Gründe für Abwesenheiten sind oft prekäre Verhältnisse im Elternhaus oder gesundheitliche Probleme.