Die Wildbeobachtungsstelle des Landes Südtirol kann nun wieder operativ tätig werden. Gestern hat die Landesregierung die 5 Mitglieder ernannt.Hauptsächlich geben die Mitglieder die Gutachten für die Ausdehnung der Jagd auf nicht jagdbare Arten, für die Errichtung von Zoos und den Fang von Wildtieren zu wissenschaftlichen Zwecken ab. Die Wildbeobachtungsstelle muss aber auch im Falle einer Abschussverfügung von Wolf oder Bär ihr Gutachten abgeben.