Landesregierung erlaubt Photovoltaikanlagen auf den landeseigenen Flächen

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Auf landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen sind Agri-Photovoltaikanlagen zu Forschungszwecken künftig gestattet: Die Landesregierung hat die geltenden Durchführungsbestimmungen ergänzt.Nach dessen Erlass können generelle Lösungen für das gesamte Landesgebiet gesucht werden. Bis dahin sind durch diese Änderung Pilotprojekte auf landeseigenen Flächen zu Forschungszwecken in der Laimburg erlaubt. Bei der Agri-Photovoltaik, , werden landwirtschaftliche Produktion und Stromerzeugung auf der gleichen Fläche miteinander kombiniert.