Die SAD Forderung wonach das Land eine Nachzahlung für geleistete Dienste an den Landesseilbahnen in Höhe von 13 Millionen Euro zahlen sollte, wurde vom Landesgericht Bozen abgewiesen. Nun muss die SAD dem Land 64.000 Euro an Anwaltsspesen rückerstatten. Das Urteil wurde u.a. damit begründet das eventuelle Ausgleiche vorab vertraglich festzulegen sind, zudem habe der Staatsrat erhoben, dass die SAD für ihre Dienste vom Land angemessen entlohnt wurde.