Rasern droht in Österreich Fahrzeug Abnahme

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120 im Ortsgebiet oder über 200 auf Autobahnen- Wer auf den Straßen Österreichs extrem rast, riskiert ab heute den Verlust seines Fahrzeugs. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden kann.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, kann das Auto auch schon bei geringerer Geschwindigkeitsübertretung konfisziert werden. Der Verkehrsclub ÖAMTC hat Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahme die wohl auch rechtlich nicht so ganz ok ist. Dies sei ein drastischer Eingriff ins Eigentum worüber Strafgerichte und nicht Verwaltungsbehörden entscheiden müssten. Das österreichische Ministerium verwies darauf, dass die Maßnahmen verfassungsrechtlich geprüft seien.