Durchführungsbestimmung zum Ehrenamt vom Ministerrat in Rom genehmigt

Nachrichten

Die Durchführungsbestimmung zum Ehrenamt, der die Sechserkommission im vergangenen Oktober zugestimmt hatte, ist gestern vom Ministerrat in Rom genehmigt worden. Auf der Grundlage dieser Durchführungsbestimmung kann Südtirol mit Landesgesetz ein eigenes Landesregister fürs Ehrenamt einführen. Damit werden Voraussetzungen geschaffen, um vor allem kleine Vereine von den bürokratischen Auflagen entlasten zu können, welche die Reform des sogenannten „Dritten Sektors“ mit sich gebracht hat. Die Durchführungsbestimmung ist für Südtirols Ehrenamt ausgesprochen wichtig und bahnt den Weg, um viele kleinere Vereine und Verbände ohne Gewinnabsicht von Bürokratie entlasten zu können. Auch konnten Verfahrensvereinfachungen sowie die Anerkennung der Freiwilligen Feuerwehren und des Verbraucherschutzes als Organisationen des Ehrenamtes durchgesetzt werden