Der Staatsrat in Rom hat die Verordnung der Gemeinde Mals gekippt

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Der Staatsrat in Rom hat die Verordnung der Gemeinde Mals gekippt. In der Gemeinde Mals dürfen weiterhin Pestizide zum Einsatz kommen. Das Urteil besagt, dass die 2015 erlassene Verordnung der Gemeinde Mals, mit welcher das Ausbringen von Spritzmitteln verboten wurde, nicht gültig ist. Gegen die Verordnung waren einige Rekurse von Grundeigentümern und Bauern eingegangen. Das Verwaltungsgericht Bozen hatte 2018 einem Rekurs des Bauernbundes stattgegeben. Dagegen rekurrierte die Gemeinde Mals. Der Staatsrat hat nun diesen Rekurs abgewiesen.