Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens

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Landeshauptmann Arno Kompatscher hat gestern eine Verordnung unterzeichnet, mit der die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Risikopatienten aufgenommen sind, bis zum 30. Juni 2024 verlängert wird. Die Pflicht gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime, der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, und Wohneinrichtungen für ältere Menschen, In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patienten entscheiden die jeweiligen Sanitätsdirektoren über die Maskenpflicht.