Bei Verlust des Wahlausweises Duplikat anfordern

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Der Wahlausweis muss bei der Stimmabgabe gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen. Der Wahlausweis wird jedem/r Wähler/-in von Amtswegen zugestellt. Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der/die Interessierte zwecks Ausstellung des Duplikates an seine/ihre  Wohnsitzgemeinde wenden. Zu diesem Zwecke bleibt das Gemeindewahlamt für die ganze Dauer der Amtshandlungen der Wahlsitze durchgehend geöffnet. Die Ausstellung eines Wahlausweis-Duplikates ist kostenlos.