Neue Richtlinien für Fahrtkostenbeiträge für Arbeitnehmende

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Während Antragsteller für Fahrtkostenbeiträge bisher zwischen 10 und 12 Monaten auf die Bearbeitung des Ansuchens warten mussten, sollen diese Anfragen zukünftig durch die Digitalisierung in diesem Bereich innerhalb von zwei Monaten abgewickelt werden. Künftig sieht jeder Antragsteller bereits bei der Erstellung des Antrages, ob er Anrecht auf Fahrtkostenbeiträge hat und wie hoch diese ausfallen. Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet