Eigenes Landesregister möglich

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Die 6er Kommission in Rom hat die Durchführungsbestimmung genehmigt, die Südtirol die Führung eines eigenen Landesregisters ermöglicht. Einer Abstimmung des Ministerrats dürfte nichts mehr im Wege stehen. Mit der neuen Durchführungsbestimmung geht die Zuständigkeit für die Verwaltungsabläufe zum Ehrenamt ans Land . damit könnte das Land die Bürokratie schlanker halten und die Vereine entlasten. Auch sprachliche Hürden fallen so weg.