Verpflichtende Beratungsgespräche bei Schuleintritt

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Wie die verpflichtenden Beratungsgespräche bei Schuleintritt oder Schulwechsel ablaufen sollen, hat die Landesregierung nun festgelegt. Demnach können Schulführungskräfte bis zu 60 Tage nach Schulbeginn, Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in die erste Grundschulklasse eingeschrieben haben, zu Beratungsgesprächen einladen.Bei Feststellung von “grundlegenden Defiziten in der unterstützenden Begleitung und im Hinblick auf die Bildungsbedürfnisse der Kinder, erfolgen Maßnahmen, diese Defizite zu beheben. Werden diese Maßnahmen und der entsprechende Zeitplan nicht eingehalten und die Defizite nicht behoben, so leitet der Schuldirektor oder die Schuldirektorin die zweckmäßigen Maßnahmen ein.