Basili und Fabi müssen zahlen

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Die ehemalige Amtsdirektorin Flavia Basili muss über 440.000 Euro und Ex-Generaldirektor Andreas Fabi 120.000 Euro zurückzahlen. Die Zentralsektion in rom hat die beiden nach einem Freispruch  im Dezember 2021 im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung fürs Sanitätspersonal zur Zahlung verurteilt. Die Vergabe der Haftpflichtversicherung für die Angestellten des Sanitätsbetriebes sei von großer Oberflächlichkeit gekennzeichnet und vermutlich unter dem Gesichtspunkt einer Vergabe um jeden Preis erfolgt, urteilten die Richter der Zentralsektion des Rechnungshofes in rom. Ins Rollen gebracht hatte den Fall der Rechnungshof Bozen, der überzeugt war, dass mit der Versicherung für die Mitarbeiter der öffentlichen Hand ein Schaden von 2 Mio. Euro zugefügt wurde.