Wolfsgesetz wird nicht angefochten

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Der Ministerrat in Rom hat sich entschieden das Südtiroler Großraubwild-Gesetz nicht anzufechten. Im Gegenzug hat sich das Land verpflichtet, dem ISPRA 15 statt 10 Tage für das vorgesehen Gutachten einzuräumen. Äußert sich die ISPRA innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes als Voraussetzung für den Erlass der Maßnahmen. Dieser Entscheidung sind hartnäckige Verhandlungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler mit Vertretern der Regierung in Rom vorausgegangen. Letztlich konnte die Regierung in Rom davon überzeugt werden, dass unser Landesgesetz zu Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen von Großraubwild sinnvoll und notwendig ist, erklärte Kompatscher. Die Durchführungsverordnungen zum Gesetz sind bereits in Vorbereitung und sollen so schnell wie möglich in die Landesregierung gebracht werden, damit bei Bedarf noch in diesem Almsommer Problemtiere entnommen werden können.