Der Senat hat dem Gesetzentwurf zur Steuerreform zugestimmt. Nach dem vom Finanzausschuss des Senats vorgenommenen Änderungen geht das Massnahmenpaket jetzt wieder zurück in die Abgeordnetenkammer. Mit dem Gesetz wird die italienische Steuergesetzgebung vereinfacht, kleinere und mittlere Einkommen werden entlastet. Dem Wirtschaftsminister zufolge läge der Schwerpunkt der Reform darauf Arbeit gerecht zu besteuern. So wird es auf das 13. Gehalt und Überstunden Steuersenkungen geben. Als Übergang zur Flat Tax werden die Steuersätze der Einkommenssteuer IRPEF reduziert. Bereits aktiv für Arbeitgeber deren Mitarbeiter Kinder haben, sind die nun höheren steuerfreien Zuwendungen oder Erstattungen als „Benefit“ bzw. „Welfare-Guthaben. Diese Zuwendungen betragen nun bis zu 3.000 Euro und gelten auch für Zahlungen oder Erstattungen von Haushaltsdienstleistungen wie Wasser, Strom und Gas. Wer glaubt Anspruch darauf zu haben, muss dies seinem Arbeitgeber mitteilen. Die Vergünstigungen stehen beiden Elternteilen zu.