Landesgesetzentwurf zur Ordnung der Skigebiete

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Der 3. Gesetzgebungsausschuss hat gestern unter dem Vorsitz von Helmuth Renzler den Landesgesetzentwurf zur Ordnung der Skigebiete‘“geprüft und einstimmig positiv beurteilt. Dabei geht es v.a. um die Sicherheit auf Skipisten, Langlaufloipen und Rodelbahnen, insbesondere von Minderjährigen. Um diese zu gewährleisten, sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, etwa die Helmpflicht bis zum Alter von 18 Jahren – bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren –, Verhaltensregeln auf den Pisten sowie Bestimmungen zur Beschilderung. Der Gesetzentwurf wird auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt.