52 Primariate müssen  neu ausgeschrieben werden

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Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, mit dem jener Teil des Landesgesetzes aufgehoben wurde, der die Vergabe von Primaraufträgen im Landesgesundheitsdienst regelt, bringt nun Änderungen mit sich. Für alle Primarstellen, die zwischen dem 11. Mai 2017 und 13. September 2021 beziehungsweise durch eine Kommission vergeben wurden, deren Zusammensetzung durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes als rechtswidrig eingestuft wurde, muss ein reguläres Auswahlverfahren durchgeführt werden. Fast die Hälfte aller Primariate, 52, muss neu ausgeschrieben werden. Bis zum Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Auftragsdauer bleiben die Betroffenen im Amt. Eine anschließende Verlängerung oder Wiederbestätigung des Führungsauftrags kann nicht gemacht werden. Diese Primarstellen werden erneut ausgeschrieben, In Sicherheit wiegen können sich nur jene Primare, die vor dem 11. Mai 2017 ernannt worden sind.