Landesregierung hat den Entwurf für das „Landesgesetz für Kulturgüter“ gutgeheißen

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die Landesregierung hat den Entwurf für das „Landesgesetz für Kulturgüter“ gutgeheißen. Der  neue Gesetzentwurf regelt die Erhaltung von Kulturgütern, den Denkmalschutz sowie die Pflege der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter des Landes Südtirol. Er umfasst 60 Artikel und gliedert sich in die drei Bereiche Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archivwesen. Neuerungen betreffen unter anderem die kirchlichen und die technischen Kulturgüter, die Sammlungen, die Digitalisierung von Kulturgütern, das Archiv für Baukultur, das Chronikwesen sowie die Kennzeichnung von Bau- und Kunstdenkmälern.