Ministerrat in Rom genehmigt zwei neue Durchführungsbestimmungen

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In Anwesenheit von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat der Ministerrat in Rom gestern zwei neue Durchführungsbestimmungen zum Südtiroler Autonomiestatut genehmigt. Die Sprache bei Wettbewerben und die Staatsadvokatur. In der ersten Durchführungsbestimmung geht es um die Norm zur Sprache bei öffentlichen Wettbewerben. Konkret muss künftig bei öffentlichen Wettbewerben eine Prüfung in der erklärten Muttersprache abgelegt werden. Die zweite Durchführungsbestimmung betrifft die Staatsadvokatur. Sie regelt, in welchen Fällen sich Gemeinden die Staatsadvokatur in Trient als Rechtsbeistand nehmen müssen und wann sie sich an einen freiberuflichen Anwalt wenden dürfen.