Die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung bleiben am heutigen Unsinnigen Donnerstag und Faschingsdienstag, den 21. Februar, geschlossen. Wichtige Not- und Informationsdienste wie Zivilschutz, Feuerwehrdienst, Verkehrsmeldezentrale und Straßendienst, sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet. Die nachmittägliche Schließung der Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen.