Fischereigesetz genehmigt

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Nachdem die Landesregierung im vergangenen Dezember den Gesetzentwurf zum neuen Fischereigesetz genehmigt hatte, hat es der Landtag in seiner Februar-Sitzung behandelt und gestern einstimmig genehmigt. Das neue Gesetz betrifft alle öffentlichen Fischwasser, die entweder vom Land oder von privaten Eigentümern verwaltet werden. Es beschäftigt sich mit der Bewirtschaftung dieser Gewässer und regelt den maximalen Fischbesatz. Künftig besteht kein Recht mehr auf Besatz, wenn das natürliche Fortpflanzungsvermögen der Fische vorhanden ist, außerdem dürfen nur heimische Arten besetzt werden, Auch für geschlossene Gewässer, wie Fischerteiche, wird erstmals die Artenzusammensetzung geregelt. Das Gesetz regelt weiters die Entschädigungen bei Wasserableitungen und den Umgang mit privaten und öffentlichen Bauvorhaben in Fischwasser.