Mögliche neue Regeln für UaB Betriebe

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Bei der Landtagssitzung heute wird zu neuen Regeln für Urlaub auf dem Bauernhof abgestimmt. Landesrat Schuler bringt diese Kriterien ein. Landwirtschaftliche UaB Betriebe dürfen künftig nur mehr 15 Gästebetten anbieten. Familien die diese Urlaubsform anbieten, müssen selbst am Hof leben und arbeiten. Mit mehr als zwei angebotenen Urlaubswohnungen muss in die Bauernversicherung eingezahlt werden, dass stellt sicher das der Hof bewirtschaftet wird und die dort lebenden Personen  keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen. Am Hof muss es zudem Frühstück oder zumindest hofeigene Produkte geben. Wird den neuen Vorgaben Schulers zugestimmt, gelten sie umgehend.