Staat und Land einigen sich auf Kontrolle der  Kollektivverträge öffentlich Bediensteter

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Die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag der öffentlich Bediensteten können weitergehen. Die 12 er Kommission hat gestern die Vorabprüfung der Verträge durch den Rechnungshof beschlossen. Damit steigt die Hoffnung der öffentlich Angestellten bald mehr Geld im Lohnsackerl zu haben. Damit dürfte der Streit zwischen Land und Staat beigelegt sein. Denn Rom hatte den Passus im Landesgesetz zum Nachtragshaushalt angefochten, in dem festhalten ist, dass man in Erwartung einer eigenen Durchführungsbestimmung von einer Vorabprüfung durch den Rechnungshof Abstand nehme. Jetzt kommt man also doch der staatlichen Regelung nach.