Bis 15. November Winterausrüstung

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Fahrzeuge, die auf den Straßen in Bozen und auf der Brennerautobahn unterwegs sind, müssen ab 15. November auf Winterausrüstung umgestellt sein. In Südtirol gilt, bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wie zum Beispiel auf hoch gelegenen Passstraßen, bereits jetzt situative Winterausrüstungspflicht. Ratsam für eine gute Haftung sind Winterreifen, die nicht älter als vier Jahre sind und eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Die Winterausrüstungspflicht gilt bis zum 15. April.