Mit Ende Oktober verfällt das Dekret, mit dem die Maskenpflicht in den Krankenhäusern geregelt wird

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Mit Ende Oktober verfällt das Dekret, mit dem die Maskenpflicht in den Krankenhäusern geregelt wird. Der Covid Einsatzleiter Franzoni erklärt, dass jedes Krankenhaus die Maskenpflicht selbst regeln kann.Zudem soll nicht oder unvollständig geimpftes Gesundheitspersonal ins KH zurückkehren dürfen. Generaldirektor spricht von mindestens 200 Personen, die wieder zurückkommen dürfen. Wann das Personal seinen Dienst antreten darf, ist noch nicht bekannt.