Durchführungsverordnungen im Wohnbau

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 Im Sommer ist das Landesgesetz „Öffentlicher und Sozialer Wohnbau“ verabschiedet worden, nun liegen die Durchführungsverordnungen vor. Diese regeln die Bereiche der Zuweisung, der Miete, der Wohnheime und den Kauf und Verkauf von Wobi-Liegenschaften. Ziel ist laut Landesrätin Deeg, die Thematik auch für die BürgerInnen nachvollziehbar und verständlich zu machen. So sollen künftig bei der Zuweisung Seniorinnen und Senioren stärker berücksichtigt werden, indem die ökonomischen Voraussetzungen angepasst werden. Bei der Berechnung der Miete einer Wobi-Wohnung werden künftig mehr soziale Unterstützungsleistungen nicht einbezogen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung des sogenannten „bezahlbaren Mietzinses“. Dies bedeutet, dass künftig die ökonomischen Obergrenzen für die Zulassung angehoben werden und mehr Menschen um eine Wobi-Wohnung ansuchen können.