
In dem Urteil des Staatsrats wird festgestellt, dass die Verdoppelung des Einkaufszentrums Twenty in der Galileistraße in Bozen nicht rechtmäßig war. Die Entscheidung ist endgültig. In seinem 84-seitigen Urteil weist der Staatsrat die Berufung der Unternehmen Podini und Twentyone gegen zwei Urteile des regionalen Verwaltungsgerichts aus den Jahren 2019 und 2021 zurück: Diese Urteile, die einer Berufung von Aspiag stattgegeben hatten, hatten den Beschluss, mit dem die Landesregierung 2013 die Verdoppelung des Twenty genehmigt hatte, für nichtig erklärt. Der Staatsrat verurteilte schließlich die Unternehmen Podini und Twentyone sowie die Provinz zur Zahlung der Prozesskosten der Aspiag in Höhe von 15.000 Euro.Eine Ausschreibung wäre nötig gewesen. Wie es jetzt weitergeht, ist vorerst unklar. Die Begründung des Staatsrates muss nun genau studiert werden.