Kronzeuge belastet die Angeklagten

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2 Tote und mehrere Verletzte hatte in der Nacht auf den 26. April 2017 ein Unglück auf der Brennerbahnlinie bei Brixen gefordert. Ein Kronzeuge der Anklage bestätigte gestern, dass die Bremskontrolle an jenem Abend nicht durchgeführt worden sei. Nach dem Unglück hätte sich ein Funktionär von RFI bei ihm gemeldet und von ihm verlangt auszusagen, dass die Bremskontrolle am Zug durchgeführt worden sei. Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen die 7 Angeklagten erhebt, wiegen schwer. Sie sind des fahrlässigen Auslösens eines Zugunglücks, der fahrlässigen Tötung und der schweren fahrlässigen Körperverletzung angeklagt und müssen sich in einem Hauptverfahren am Bozner Landesgericht für das verheerende Unglück auf der Brennerbahnstrecke verantworten.