
Die Landesregierung genehmigt heute die Durchführungsverordnung zum Bettenstopp. Der Urlaub am Bauernhof bleibt bis auf weiteres außen vor, die Parkplatzregelung fällt flach. Am Campingplatz zählt ein Stellplatz 3 Betten. In den Gemeinden startet nun die Bettenerhebung, was zu einem deutlichen Anstieg der offiziell gemeldeten Betten führen wird. Nachmeldungen von Betten müssen nicht bis Jahresende erfolgen, sondern bis 31. März 2023.