Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat gestern über die Durchführungsbestimmung zu den Gästebetten diskutiert

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Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat gestern über die Durchführungsbestimmung zu den Gästebetten diskutiert und hat eine Reihe von Änderungsanträgen zum Vorschlag des zuständigen Landesrats geprüft. Wie der Ausschussvorsitzende erläuterte, sind als Kriterien für die Zählung der Betten für Gäste über 14 Jahren die Einhaltung der Hygienerichtlinien und die Bestätigung eines Technikers vorgesehen. Anschließend wurde vorgeschlagen, die genauen Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage die Gemeinden handeln können. Es wurde beschlossen, die Anzahl der Betten pro Ferienwohnung nicht zu begrenzen und Qualitätskriterien für die Zuteilung von Quoten im Bereich der Angebote für Urlaub auf dem Bauernhof festzulegen. Es gibt noch Unklarheiten. Die Abstimmung wurde auf Donnerstag vertagt. Die Landesregierung entscheidet nächste oder übernächste Woche.