Weitere Geldmittel für Weiterbildung

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Die Landesregierung stellt zusätzliche Geldmittel für die Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung, die bis Jahresende abgeschlossen werden. Die Beiträge werden an Beschäftigte der Privatwirtschaft, an Arbeitssuchende und an Unternehmen vergeben und richten sich somit fast an das gesamte Spektrum der Arbeitswelt. Bezuschusst werden ausschließlich Kurse, die maximal 500 Stunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten. Der Beitrag kann bis zu 3000 Euro betragen.