Mit mehreren Neuerungen tritt heute das Landesgesetz Nr. 5 „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ in Kraft. Unter anderem wurde die rechtliche Basis für die Einführung des bezahlbaren Mietzinses in den Wohnungen des Wobi geschaffen, zudem wurde der Rahmen für innovative und neue Wohnmodelle, unter anderem für Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderungen, festgelegt. Für die Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg ist das Landesgesetz ein erster wichtiger Schritt, um das gesellschaftlich relevante und ressortübergreifende Thema des leistbaren Wohnens anzugehen. Mit diesen nun in Kraft tretenden Rahmenbedingungen wurde die Basis geschaffen, um hier aktiv und konkret weiterarbeiten zu können“, sagt Deeg und verweist darauf, dass an den nächsten Schritten bereits gearbeitet wird und die entsprechenden Durchführungsverordnungen in Vorbereitung sind.