Impfpflicht für Ü-50 fällt

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In Italien und damit auch in Südtirol fällt mit heute die Impfpflicht für über 50jährige. Auch suspendierte ungeimpfte Lehrpersonen dürfen wieder arbeiten.   In Punkto Masken tragen gilt, in öffentlichen Verkehrsmittel wird die Pflicht bis 30. September  verlängert,  auch in Gesundheitseinrichtungen muss  Mundschutz getragen werden. Nicht so in Kinos, Theatern sowie bei Sportveranstaltungen in Hallen. Bei der Arbeit in der Privatwirtschaft gelten bis zum 30. Juni die Verträge zwischen den Sozialpartnern- und das bedeutet, in den meisten Bereichen bleibt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bis dahin. Im öffentlichen Sektor gilt sie als  Empfehlung.