Nächster Schritt in Richtung Bettenobergrenze

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Die Landesregierung genehmigt heute im Rahmen des Omnibusgesetzes die Einführung einer gesetzlichen Obergrenze für das touristische Angebot in Südtirol. Bei den Gästebetten soll jetzt eine gesetzliche Obergrenze auf Landes und Gemeindeebene eingeführt werden. Ende Juni wird das Sammelgesetz  dann im Landtag behandelt.  Sobald die Norm durch ist, können im nicht gewerblichen Bereich keine neuen Betten mehr errichtet werden. Campingplätze sollen eine eigene Regelung bekommen.