Schulbesuch außerhalb Südtirols: Bis 26. Mai um Beihilfe ansuchen!

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Das Land Südtirol unterstützt Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Landesgrenzen eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besuchen, sofern diese in Südtirol nicht angeboten werden. Der Antrag um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2021/2022 kann bis 26. Mai eingereicht werden. Unverändert bleiben die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung: Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Gefördert wird in diesem Zusammenhang auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Anspruchsberechtigt sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen sowie nicht EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus, sofern sich ihr Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechungen in Südtirol befindet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das bereinigte Familieneinkommen 2020 den Betrag von 32.000 Euro nicht überschritten hat. Die einkommensabhängige Höhe der Studienbeihilfe liegt zwischen 1500 Euro und 4000 Euro.